Familienforschung Rehren
von Henning Rehren


Großgoltern Nr. 42

Am 21. Mai 1678 heirateten der Zimmermann Hanß Rähren und Lucretia Steinmann. Aus diesem Heiratseintrag im ersten Kirchenbuch von Großgoltern ist von Hans Rähren bekannt, dass seine Eltern Hinrich Rähren und Catharina Baden hießen. Hinrich und Catharina waren Häuslinge, d.h. sie besaßen kein eigenes Haus, sondern wohnten zur Miete.

Lucretia war die Tochter von Johann Steinmann und Annen Arnold. Sie sind beide am 16. Februar 1665 begraben worden. Im Kirchenbuch heisst es dazu: "begraben Johannes Steinmann alt 74 Jahr zugleich mit seine Frauen Annen Arnoldi alt 57 Jahr".

Von Annen ist nur der Vater bekannt. Es ist Johann Arnoldi aus Schöningen bei Helmstedt. Er ist am 25. Februar 1593 als erster evangelischer Pastor in Großgoltern eingesetzt worden. Hier blieb er als Pastor bis zu seinem Tod im Jahre 1637. Aus den Kirchenbüchern erfahren wir über ihn nichts, denn erst sein Amtsnachfolger Henning Brauns begann 1638 mit der Führung des Trauregisters. Am 24. April 1577 trat Arnoldi in die gerade gegründete Universität Helmstedt ein. 1589 schloss er als Magister ab und wurde Rektor im Kloster Mariental, das nördlich von Helmstedt liegt.

Johann Arnoldis Eltern waren Lazarus Arnoldi und Dorothea Friese. Beide kamen aus Halberstadt. Ihre Eltern sind dort nachgewiesen. Die Verbindung zwischen Halberstadt und den Rährens in Großgoltern ist ein nebenstehender Übersicht bzw. zum Ausdruck als PDF-Datei dargestellt.

Den Geistlichen stand ein Hof zur Verfügung, um davon zu leben. Im Calenberger Hausbuch von 1592 heißt es dazu:

Der Pastor hat einen Kothof undt dabei 5 Morgen Landes, davon 2 Morgen Johann Bodemeier gehören, gibt jehrlichs 4 Himten Rogken, 4 Himten Gersten, 4 Himten Habern, thut keinen Dienst.

Neu war mit der Einführung der Reformation, dass die Pastoren im Gegensatz zu den katholischen Pfarrern verheiratet waren und dessen Ehefrauen auch als Witwen versorgt sein sollten. Deshalb wurde in der allgemeinen Kirchenordnung verordnet, daß

der verstorbenen Prediger nachgelaßene Wittwen und Kinder ihre freye Wohnung haben, und darinnen zeit ihres Lebens schatzfrey sitzen sollen, auch vermöge solcher Constitution in denen benachbahrten Gemeinen rings übher, sölche Pfarr Wittwen Hause angeschaffet worden [...]

In Großgoltern beklagte sich am 21. September 1700 der damalige Pastor Kitzou in einem Brief darüber, dass es in Goltern keinen Pfarrwitwenhof gab. Er schrieb deshalb weiter:

Zwar ist es an dem, daß dem ersten Evangelischen Pastori hieselbst M. Johann Arnoldi sel. ein zimlich geraumer und freyer platz der Brockien genand, dero behuff eingezeumet worden, der auch solchen, doch auß eigenen Mitteln theils bebauet, theils zum Küchen und Baumgarten aptowet(?), davon man noch bey meinem Antritt die Hoffnung gehabt, dass solcher hiernechst zim ---hause von den Erben solte überlaßen werden, in deßen regard auch das Hauß und Stedte bisher Contribution und dienstfrey blieben, nachdem aber obgedachten sel. M. Arnoldi Neptis, die sich an einen Zimmermann Hanß Rähren befreyet, solches nunmehr als ihr Erbe besitzet, und es also zumahlen große Diftienltäten(?) nach sich ziehen würde, wenn nach meinem tödlichen Hintritt, man mit Hanß Rähren oder seinen Erben über Abtretung des Hauses allererst processiren, das zimlich baufällige Hauß bezahlen und repariren, mein Successor aber inzwischen auff die Räumung des pfarr-Hauses dringen solte....

Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover Hann 74 Wennigsen lfd. Nr. 289 "Die Kirchenmeyer" Schreiben des Pastor Levin Christoph Kizou in Großgoltern nach (vermutlich) Ronnenberg 21.9.1700. Vielen Dank an Herrn Wolfgang Ewig, der diesen Zusammenhang entdeckt hat.

Es ist davon auszugehen, dass der genannte "Brockien" die Höffläche der Beibauernstelle Nr. 42 in Großgoltern ist. Sie ist damit von 1678 bis heute im Besitz der Familie Rehren. Das sind neun Generationen oder 324 Jahre. Zwar wurden die Hofstellen zumeist durch Vererbung auf die jeweils ältesten, zur Landwirtschaft fähigen Kinder übertragen, jedoch ist es sehr selten, dass dieses so lange ausschließlich in der männlichen Linie erfolgt und somit der Name unverändert bleibt.


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